Bevor sich ein Handwerker hier in Gerolfing niederlassen und seinen Beruf ausüben konnte, befasste sich die Gemeindeverwaltung damit. In alten Beschlussbüchern finden sich Eintragungen dazu. So auch vom 12. April 1864. „Gesuch des Schuhmachers Jakob Pöll um eine Schuhmacher Conzession und Ansässigmachung zu Gerolfing.“ Und weiter heißt es:
„Der Schuhmacher Jakob Pöll von Mailing hat dahier durch Kauf ein Anwesen erworben, wodurch der Nahrungsstand seiner Familie gesichert erscheint, und zur Aufbesserung seines Einkommens um eine Schuhmacherconzession daher nachgesucht.
Da derselbe sich über geeignetes Vermögen ausgewiesen hat, sein Anwesen behaupten zu können, und nachdem das Bedürfnis nach mehreren Schuhmachern dahier besteht und Gegenerinnerungen auf sein Gesuch nicht vorgebracht worden sind, und da derselbe guten Leumund besitzt, und die Aufnahmegebühr zur Gemeindekasse mit 12 fl (=Gulden) entrichtet hat, so wird ihm mit Zustimmung der Lokalarmenpflege die Ansässigmachung und Aufnahme in den hiesigen Gemeindeverband bewilligt, und seinem Gesuch um eine Schumacherconzession die volle Zustimmung von diesseits erteilt.
Gerolfing, den 12. April 1864“
Auf diese Weise schützte die Gemeinde bereits ansässige Handwerker vor unzumutbarer Konkurrenz und sich selbst vor dem Fall, dass ein Neuzuzug seinen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten und somit der Armenkasse der Gemeinde zur Last fallen könnte.